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avibes® [PREMIUM] Skywalker OG HHC Blüten 40%

14,95€  
Einzelpreis 7,48€ zum g

Garantiert sicherer Checkout

Durch die gelbliche Beleuchtung wirken die Blüten auf dem Video etwas dunkler!
Das Produktbild entspricht zu 95% der realen Optik.

Skywalker OG ist eine sorgfältig gezüchtete Kreuzung zwischen der Skywalker- und der OG Kush-Sorte. Die Verbindung dieser beiden Arten hat zu einem Indica-dominanten Hybrid geführt, der aufgrund seines hohen HHC-Gehalts von bis zu 45% eine äußerst beliebte Wahl bei Cannabisliebhabern darstellt.

Doch das ist nicht alles, was Skywalker OG zu bieten hat. Wenn Sie ein Fan von Haschisch sind, dann sollten Sie diese Sorte unbedingt ausprobieren, denn sie produziert ausgezeichnetes Harz. Das macht sie zu einer idealen Wahl für die Herstellung von Kief, einer feinen Pulversubstanz, die aus den getrockneten Trichomen der Pflanze gewonnen wird. Skywalker OG eignet sich auch hervorragend für Extraktionen, um Ihre eigene hochwertige Cannabis-Essenz herzustellen.

Skywalker OG HHC Blüten 40%

  • Hergestellt in der Schweiz / Indoor Anbau
  • Kontrolliert und biologisch angebaut
  • 100% aller Inhaltsstoffe enthalten
  • Im praktischen und luftdichten Beutel
  • Neutrale Verpackung - keine Logos oder Namen auf dem Paket!
Marke avibes®
Aroma Zitrus, fruchtig & herb
HHC
~ 40%
CBD ca. 15%
THC unter 0,2%
Genetik Sativa
Anbauart Indoor Glashaus
Verpackung Tüte
Analysezertifikat Download

Weitere Informationen

Bei dem HHC Aromaprodukt "Skywalker OG" handelt es sich um eine EU-Zertifizierte HHC Nutzhanfsorte, die im EU Sortenkatalog gelistet ist. Die Bezeichnung der Blüten "Skywalker OG" ist nur ein Kunstname und dient nur zum Marketing. Die Aroma HHC Blüten sind ausschließlich nur für gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke zu verwenden. Die HHC Blüten werden als Rohstoff und landwirtschaftliches Produkt im Sinne der Urprodukteverordnung §1 Ziffer 7 online verkauft. Nicht zur Einnahme empfohlen, Verwertung untersagt.

Gesetzliche Lage von HHC und HHC Blüten

Der THC Gehalt unserer HHC Blüten überschreitet nicht den gesetzlichen Richtwert von 0,2% und ist somit nicht durch das Betäubungsmittelgesetz verboten. Da Hexahydrocannabinol chemisch nicht als THC gekennzeichnet wird und weder namentlich aufgeführt ist noch eine stereochemische Variante einer verbotenen Substanz darstellt, ist es auch aus dem Verbot der Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ausgenommen. Hanfprodukte die diesen Voraussetzungen entsprechen sind somit legal.

BITTE BEACHTEN:

Nicht zur/zum Einnahme/Konsum gedacht! Dies ist ein reines Aromaprodukt zum Räuchern.
Verwendung ausschließlich für gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke!

FAQ

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